Zu berücksichtigen gilt dabei allerdings, dass Banken in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wie hoch die dadurch verursachten Zusatzkosten ausfallen, ist abhängig davon, was für einen Kredit Sie abgeschlossen haben. Für Ratenkredite gilt, dass die Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr als ein Prozent der Restschuld des Kredits betragen dürfen.
Wer seinen Kredit früher abbezahlt hat, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten.
Anders sieht es aus, wenn sie einen Kredit zur Baufinanzierung vorzeitig ablösen wollen. Hier kann es sein, dass Sie richtig tief in die Tasche greifen müssen. Das liegt zum einen an den hohen Kreditsummen, die im Bereich der Baufinanzierung anfallen und zum anderen daran, dass es keine gesetzliche Deckelung für die Höhe der Entschädigung gibt.