Eigentlich ist die Tatsache einen Kredit vor Ablauf der Frist zurückzuzahlen etwas Erfreuliches. Doch manche Banken verlangen für die außerplanmäßige Zahlung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Je nach Art des Kredits fällt diese Strafe, die der Kunde zahlen muss, unterschiedlich hoch aus. Seit dem Jahr 2010 dürfen Banken bei Ratenkrediten nur noch einen Prozent von der Restschuld verlangen. Jedoch kann die Entschädigung bei einer Baufinanzierung sogar mehrere tausend Euro betragen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie nun auf Der-GeldBlog.de.
Warum gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Doch ganz egal ob es sich um eine kurzfristige Finanzierung oder um eine Baufinanzierung handelt, in manchen Fällen möchte der Kunde eher aus seinem Vertrag raus und somit eine vollständige Zahlung leisten. Doch wie hoch fällt diese Zahlung für einzelne Kredite aus und warum gibt es sie noch? Das Bankensystem funktioniert so, dass Sie sich als Kunde von Ihrer Bank Geld leihen. Für die Rückzahlung wurden festgelegte Beträge inklusive Zinsen vereinbart. Nun gibt es das Problem, dass Sie eher aus dem Vertrag aussteigen möchten und im Stande sind, eine Sondertilgung zu leisten. Der Bank entgeht somit ein Teil des Zinsgewinnes, vertraglich war dieser Teil jedoch garantiert. Somit steht der Bank diese Entschädigung als eine Art Ausgleichszahlung für die entgangenen Zinsen zu. Der Vertrag soll so gestellt werden, als hätten Sie diesen ganz normal erfüllt. Im Durchschnitt wird von den Kunden eine Zahlung von 149 Euro für den vorzeitigen Ausstieg verlangt. Damit die Berechnung korrekt erfolgt, empfiehlt es sich immer, einen Experten zu Rate zu ziehen.
Es geht auch ohne Strafe
Doch bei einzelnen Banken geht es auch ohne eine Strafe für den Kunden. Dies tritt meist dann auf, wenn Ihnen als Kunde ein Kündigungsrecht zusteht, bzw. die Bank bei Vertragsabschluss einen Fehler begangen hat. Liegt in dem Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, dann kann der Kunde den Vertrag auch nach ein paar Jahren noch kündigen. Die Raten können vorab zurückgezahlt werden, ohne dass die Bank eine gesonderte Zahlung von Ihnen verlangen kann. Bei einigen Krediten kann man so mehrere tausend Euro sparen. Hat der Kreditnehmer ein Darlehen mit einer variablen Verzinsung abgeschlossen, dann kann er diesen mit einer dreimonatigen Frist jederzeit kündigen. Bei Baufinanzierung gibt es diese Frist jedoch nicht.