Für jeden Kredit wird eine individuelle Laufzeit vereinbart.
Die maximale Laufzeit eines Ratenkredits beläuft sich in der Regel auf 84 Monate. In Ausnahmefällen kann ein Ratenkredit auch mal 120 Monate Laufzeit haben. Kredite bzw. Darlehen zur Baufinanzierung oder zum Immobilienkauf können diese Laufzeit nochmal deutlich überschreiten.
Sondertilgungen und Kündigung
Wenn Sie einen Kredit abschließen, haben Sie als Verbraucher generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ihnen durch BGB § 448 zugestanden wird. Ist die Kreditsumme dann bereits ausgezahlt, muss sie umgehend erstattet werden.
Auch die Kündigung eines Ratenkredits ist jederzeit möglich. Zumindest gilt das für alle, die ihren Kredit nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung oder Sondertilgung haben Banken jedoch das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Diese darf maximal 1 % des Restkreditbetrags ausmachen und ist auf 0,5 % begrenzt, wenn die verbleibende Vertragsdauer des Kredits unter einem Jahr liegt.
Wer seinen Kredit vor dem Stichtag (11.06.2010) abgeschlossen hat, muss weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, hat jedoch den Bonus, dass die Bank dann keine Gebühren erheben darf.
Auch vonseiten der Bank kann ein Ratenkredit gekündigt werden. Es ist jedoch streng reguliert, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen:
• Mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten wurden nicht oder nur teilweise geleistet.
• Ratenrückstände von mindestens 10 % (Kreditlaufzeit unter drei Jahren) bzw. 5 % (Kreditlaufzeit über drei Jahren) des Kreditbetrags.
• Kreditkündigung muss in einer dritten Mahnung, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist und mit Aufklärung über die Folgen angekündigt werden.