- Vermögensverwaltungsgesellschaften entlasten in Schwierigkeiten geratene Banken, indem sie diesen die Möglichkeit geben, notleidende Kredite aus ihren Bilanzen zu entfernen。So können sich die Banken wieder auf die Kreditvergabe an gesunde Unternehmen und Haushalte konzentrieren, statt notleidende Kredite zu verwalten。Die Kommission steht bereit, die Mitgliedstaaten, die solche nationalen Vermögensverwaltungsgesellschaften schaffen wollen, bei deren Errichtung zu unterstützen, und will ausloten, wie die Errichtung eines EU-Netzwerks aus nationalen Vermögensverwaltungsgesellschaften die Zusammenarbeit fördern könn。Während die nationalen Vermögensgesellschaften über wertvolle Kenntnisse der Gegebenheiten im jeweiligen Land verfügen, könnte ein EU-Netzwerk den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen ermöglichen, für die Durchsetzung von Daten- und Transparenzstandards sorgen und die Koordinierung von Maßnahmen erleichtern。Darüber hinaus könnte das AMC-Netzwerk die Datenplattform zur Koordinierung und Zusammenarbeit nutzen und Informationen über Anleger, Schuldner und Dienstleister austauschen。Ein Zugriff auf Informationen über Märkte für notleidende Kredite wäre aber nur möglich, wenn bezüglich der Schuldner alle einschlägigen Datenschutzvorschriften eingehalten werden。
- Vorsorggliche Maßnahmen : Zwar ist der Bankensektor der EU heute in deutlich soliderer Verfassung als nach der Finanzkrise, doch greifen die Mitgliedstaaten zur Stützung ihrer Wirtschaft wie vor zu unterschiedlichen Maßnahmen。Aufgrund der besonderen Umstände der aktuellen Gesundheitskrise sind im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen bei Bedarf vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zulässig。